Bayerische Kommunen können eine Zweitwohnungssteuer erheben. Studierende werden in der Regel aufgrund ihrer geringen Einkünfte von der Entrichtung der Zweitwohnungssteuer befreit. Hierfür ist ein Antrag notwendig.Weitere Informationen finden Sie hier:Stadt Augsburg – Zweitwohnungssteuer Stadt Kempten – Zweitwohnungssteuer [Vorlesen]